Öffentliche Bekanntmachungen
Sanierung "Ortsteil Wiesenstetten"
Erstelldatum20.06.2023
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Empfingen, Sanierung „Ortsteil Wiesenstetten“
Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Empfingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:
Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Empfingen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch
über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zum Zweck der Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit
- Das Gebiet „Ortsteil Wiesenstetten“ wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Der Gemeinderat beschließt deshalb zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet „Ortsteil Wiesenstetten“ durchführen zu lassen. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:
- Schaffung einer lebendigen Ortsmitte in Wiesenstetten mit Grund- und Nahversorgungsfunktionen u. a. durch die Aktivierung des ehem. Rathauses, die Schaffung eines Dorfladens, den Erhalt des Backhauses, die Ergänzung eines Cafés und weitere private Gebäudemodernisierungen sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
- Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand (insbesondere Verbesserung des Wärmeschutzes und des Energiebedarfs), Erhöhung der Biodiversität, Reduzierung von Lärm und Abgasen und die Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur durch die Umgestaltung der Brunnenplätze
- Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Modernisierung des vorhandenen Wohnraums durch umfassende Gebäudemodernisierungen und den Ausbau von Dachgeschossen und die Nachverdichtung und Neuordnung von untergeordneten Flächen
- Bereitstellung von weiterem Wohnraum im Bestand durch Aktivierung von leerstehenden und untergenutzten Gebäuden
- Anpassung der vorhandenen Strukturen an den demographischen Wandel durch die barrierefreie Gestaltung von Straßen- und Platzbereichen und den altersgerechten Umbau von Gebäuden
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Förderung klimafreundlicher Mobilitäts-arten durch Umgestaltung von Straßen- und Platzbereichen und die Schaffung eines Fußwegs an der Hauptstraße
- Sicherung des sozialen Zusammenhalts und Verhinderung einer negativen Entwicklungsspirale durch die Stärkung und den Ausbau der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Backhaus, Dorfladen, Café) sowie Aufwertung des Ortsbilds und den Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz
- Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan von Mai 2023 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Der Lageplan ist im Rathaus, Zimmernummer 16, Bauamt, Herr Walz, vom 07.07.2023 bis 24.07.2023 ausgelegt und kann dort während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Hinweise:
- Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets. Dieses bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
- Auskunftspflicht nach § 138 BauGB:
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte, sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde Empfingen oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönliche Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft kann ein Zwangsgeld wiederholt angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2 bis 4 BauGB).
Gemeinde Empfingen, den 23.06.2023
gez.
Ferdinand Truffner
- Bürgermeister -
Abgrenzung Sanierungsgebiet (PDF-Dokument, 434,17 KB, 08.11.2023)