Abfall & Abwasser
Abwasserentsorgung
Für den Hauptort Empfingen ist die Kläranlage Sulz-Fischingen zuständig, für Teilorte Wiesenstetten und Dommelsberg die Kläranlage in Mühringen.
Was gehört NICHT in die Toilette/Abguss?
Feuchtes Toilettenpapier: Feuchtes Toilettenpapier mag zwar für die Verwendung angenehmer sein als herkömmliches. In Bezug auf die Entsorgung gilt das jedoch nicht. Denn von seiner Zusammensetzung her ähnelt es Abschmink- oder Babyfeuchttüchern, also Tüchern, die aus Kunststofffasern wie Polymeren oder Polyester bestehen. In der Toilette lassen sie sich zwar wegspülen, sie verquirlen sich jedoch auf dem Weg durch die Abwasserpumpen und können sie verstopfen. Gelangen die Tücher bis zum Klärwerk, müssen sie aufwändig aus dem Abwasser geharkt und verbrannt werden.
Fette: Speisefette gehören nicht ins Abwasser. Frittierfett zum Beispiel wird bei kälteren Temperaturen wieder hart und kann so jedes Abwasserrohr verstopfen. Speiseöle wiederum, die bei Zimmertemperatur flüssig sind, verkleben die Kanalisation.
Katzen- und Kleintierstreu: Auch wenn der Gedanke naheliegt, die Ausscheidungen von Haustieren wie die von Menschen über die Toilette zu entsorgen, gehören Katzen- oder Kleintierstreu auf keinen Fall in die Toilette. Der Grund ist, dass die Einstreu-Mittel verklumpen, sobald sie mit Flüssigkeit in Berührung kommen. Dafür reichen schon kleine Mengen, die aufquellen und Rohre verstopfen können.
Medikamente: Bei Medikamenten ist es kompliziert! Etliche Medikamente können sehr gut in der „Bakterienstufe“ der Kläranlage abgebaut werden. Manche Medikamente sind für die Bakterien allerdings ungenießbar – deshalb werden diese einfach „verschmäht“ und landen im Gewässer. Es gibt heute und in absehbarer Zukunft biologisch und technisch bedingt keine Kläranlage die Medikamente vollständig entfernen kann. Daher die bitte Tabletten, Pulver, Flüssig-Medikamente über den Hausmüll entsorgen. Die Medikamente die Sie selbst eingenommen haben und anschließend teilweise über Stuhl oder Urin ausscheiden sind „vorverdaut“, daher weniger problematisch.
Farben, Lacke und Lösungsmittel: Farben und Lacke, wie etwa Nagellack und Nagellackentferner, enthalten Giftstoffe, die nicht ins Grundwasser gelangen sollten. Auch nicht über die Toilette. Diese Stoffe sind Chemikalien, die für Bakterien giftig sind, sodass sie den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken der Kläranlagen gefährden. Manche Chemikalien sind für die Bakterien nicht nur ungenießbar, sondern tödlich. Es gibt heute und in absehbarer Zukunft biologisch und technisch bedingt keine kommunale Kläranlage die Chemikalien vollständig entfernen kann. Eingetrocknete Farb- und Lackreste sollten deshalb im Hausmüll entsorgt werden, flüssige Farb- und Lackreste gehören in den Sondermüll.
Hygieneartikel: Binden, Slipeinlagen, Tampons und Kondome, aber auch Wattestäbchen sollten auf keinen Fall in der Toilette entsorgt werden, da sie für Rohrverstopfungen und Pumpenausfälle sorgen können. Vor allem erstere saugen sich mit Wasser voll und quellen auf. Dadurch vergrößert sich ihr Volumen stark und kann bei zugesetzten Rohren den Ausschlag zu einer kompletten Verstopfung geben. Und das kann teuer werden. Gleiches gilt für Textilien wie Putzlappen, Socken, Nylonstrümpfe…. – Bitte im Hausmüll entsorgen.
Zigarettenstummel: Auch kleinere Dinge wie Zigarettenkippen sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen unnötig das Abwasser. Die Filter einer Zigarette verrotten nicht und lassen sich in der Kläranlage nur sehr schwer entfernen.
Merke: Was Sie nicht „hineinwerfen“ muss auch nicht teuer entfernt werden!
Abfallentsorgung
Der Abfuhrplan enthält den Abfuhrtag für die 14-tägliche und 4-wöchentliche Restmüllabfuhr für 35-l- und 50-l-Behälter, die 14-tägliche Biotonnenabfuhr und die 4-wöchentliche Abfuhr der Gelben Säcke, wobei Änderungen aufgrund der Feiertage bereits berücksitchtigt sind. Weitere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb.