Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Der gemeinsame Gutachterausschuss (Horb a.N. Empfingen und Eutingen) legt in regelmäßigen Abständen die Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet fest. Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Jedermann kann Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen. Hierzu ist es aber erforderlich, dass Sie ein "berechtigtes Interesse" belegen, also dass Sie z.B. Eigentümer, Erbe oder Käufer sind.
- Hier können Sie die Bodenrichtwerte von Empfingen mit Stand 01.01.2023 einsehen
- Hier erhalten Sie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B
Sollen Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten der Gemeinde Empfingen haben oder Informationen aus dem Grundstücksmarktbericht wünschen, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Horb, Empfingen und der Gemeinde Eutingen unter Telefonnummer: 07451 622-9405 oder per E-Mail.
Der GAA Horb ist ein unabhängiges Kollegialgremium, das aus 13 ehrenamtlichen Gutachtern besteht und seinen Geschäftssitz im Schloss in Horb a. N. - Nordstetten hat. Vorsitzender des Gutachterausschusses ist Andreas Bauz (Stadt Horb a. N.), die Stellvertreter sind Herr Daniel Jendroska (Gemeinde Eutingen i. G.) und Herr Theo Walz (Gemeinde Empfingen).
In der Geschäftsstelle in Nordstetten erfassen Geschäftsstellenleiter Ulrich Beuter und seine Stellvertreterin Claudia Möller jährlich etwa 500 Kaufverträge aus allen Veräußerungen - ob Baugrundstücke, Agrarflächen oder Gebäude – und werten diese aus. Sie erstellen Statistiken, aus denen dann z.B. Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren oder auch Liegenschaftszinssätze abgeleitet werden können, die nach Beschluss des Gutachterausschusses veröffentlicht werden. Auch für die Ermittlung der Grundsteuer werden Daten dem Finanzamt zur Verfügung gestellt.
Erstellen von Verkehrswertgutachten
Nach dem Baugesetzbuch (§ 193 Abs. 1 BauGB) fällt dem GAA im Wesentlichen auch die Aufgabe zu, Verkehrswertgutachten zu erstellen. Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den voraussichtlich erzielbaren Preis von Immobilien und Grundstücken, also den Marktwert. Ermittelt wird der Verkehrswert im Rahmen der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) auf Basis objektiver Kriterien. Hier können gerichtsfeste Vollgutachten, aber auch Kurzwertgutachten als Leistung der Geschäftsstelle zum reduzierten Preis in Auftrag gegeben werden. Auch Gutachten zur Feststellung des tatsächlichen Werts von Grund und Boden für die Grundsteuer können erstellt werden.
Nach den aktuellen Vorschriften fertigt der GAA gerichtsfeste Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertgutachten für Privatpersonen an. So können Gutachten für evtl. Verkäufe, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen oder einfach nur zur Wertfeststellung beauftragt werden. Auch für Gerichte oder Behörden werden solche Gutachten erstellt.
Ulrich Beuter ist als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D 3 für Standard Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie einfache und komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte incl. Rechte und Lasten verantwortlich.
Claudia Möller übernimmt als DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D 1 die Begutachtung von Standard Ein- und Zweifamilienhäusern. Andeas Bauz als Vorsitzender des GAA ist Architekt und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Immobilienbewertung.
Interessierte erreichen die Geschäftsstelle des GAA Horb unter den folgenden Kontaktdaten:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Horb a. N., Ritterschaftsstraße 4, 72160 Horb-Nordstetten
Geschäftszeiten: Dienstag - Freitag 8-12 Uhr oder nach Absprache
E-Mail: gutachterausschuss(@)horb.de
Leiter der Geschäftsstelle Ulrich Beuter, Tel.: 07451/6229407, E-Mail: u-beuter(@)horb.de
Stv. Leiterin der Geschäftsstelle Claudia Möller Tel.: 07451/6229405, E-Mail: c-moeller(@)horb.de
Internet: www.horb.de, dort in der Rubrik > Bürgerservice > Dienstleistungen A-Z >Gutachterausschuss.