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Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern verboten
Nachdem die Pegelstände in den Bächen und Flüssen im Landkreis seit Wochen sehr niedrig sind, wird das Landratsamt Freudenstadt, wie bereits angekündigt, nunmehr eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den öffentlichen Gewässern erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 5. Juli 2023 in Kraft und gilt zunächst bis 15. Oktober 2023. Das Landratsamt wird die weitere Entwicklung beobachten und bei einer deutlichen Verbesserung der Situation die erlassene Allgemeinverfügung außer Kraft setzen.
Die Entscheidung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der aktuellen Wasserressourcen und der Notwendigkeit, diese zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Belastung der Gewässer ist es von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Verfügbarkeit von Wasser zu gewährleisten.
Durch die zusätzliche Entnahme von Wasser zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen würden die Wasserstände noch stärker verringert und die Situation in den Gewässern zusätzlich verschlechtert werden.
Damit ist nunmehr auch das normalerweise im Wege des Gemeingebrauchs zugelassene Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen oder die Entnahme von geringen Mengen für die Forst- und Landwirtschaft und den Gartenbau verboten und bußgeldbewehrt.
Um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überwachen, wird das Landratsamt verstärkt Kontrollen durchführen, es appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Wichtigkeit des Wasserschutzes zu verstehen und aktiv dazu beizutragen.
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