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Neues aus dem Rathaus

Hauptbereich

Autor: Birkle, Karin
Artikel vom 20.06.2023

Bebauungsplan Rotwiesen

Bebauungsplan „Rotwiesen“

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Empfingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rotwiesen“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.03.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets „Öschweg Grün“, Gewann „Rotwiesen“ und damit am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Empfingen. Das Plangebiet beinhaltet bereits Teile des bestehenden Gewerbegebietes. Nördlich befindet sich die Kreisstraße K 4762 in Richtung Horb a.N. - Betra. Ebenfalls im Norden verläuft die L396 in Richtung Horb a.N. - Nordstetten. Westlich wird der Geltungsbereich durch die geplante Ortsumfahrung begrenzt. Im Süden befindet sich die derzeit noch bestehende Landstraße L410 in Richtung Sulz a.N. - Fischingen, welche langfristig durch die Nordumgehungsstraße der Ortslage von Empfingen verlegt werden soll. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 5,73 ha beinhaltet die Flurstücke 1275 i.T., 1268 i.T., 1266 i.T., 1265 i.T., 1264 i.T., 1269 i.T., 1270 i.T., 1271 i.T., 1272 i.T., 1273 i.T., 1274 i.T., 2423 i.T., 1257/3 i.T., 1258 i.T., 1254 i.T., 1253 i.T., 1252 i.T., 1249 i.T., 1257, 1248, 1246 und 1247.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

 

 

  

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahren

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Fa. Gfrörer und Sohn im Anschluss an den bestehenden Betrieb u.a. für die Errichtung eines neuen Werkstattgebäudes und die Erweiterung der Lager- und Abstellflächen geschaffen werden.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben des Planentwurfs sind folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 13.06.2023.

Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 09.06.2023.
  • Ausgleichskonzept mit Ausnahmeantrag vom 17.03.2023

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB liegen der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ausgleichskonzept mit Ausnahmeantrag) in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 bei der Gemeinde Empfingen, Bauamt, Herr Walz, Mühlheimer Straße 2, 72186 Empfingen während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. 

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Empfingen (Mühlheimer Straße 2, 72186 Empfingen bzw. bei Herrn Walz theo.walz@empfingen.de) äußern. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Hier können Sie die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss einsehen:

Abgrenzungsplan (PDF-Datei)
Lagenplan (PDF-Datei)
Planungsrechtliche Festsetzungen (PDF-Datei)
Örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)
Begründungen (PDF-Datei)
Umweltbericht Bestandsplan (PDF-Datei)
Umweltbericht (PDF-Datei)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF-Datei)
Ausgleichskonzept mit Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (PDF-Datei)

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