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Scoping-Verfahren zur geplanten Ortsumgehung Empfingen
Um die Gemeinde Empfingen vom Durchgangsverkehr zu entlasten, plant die Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Vorhabenträger den Bau der L 410 – Ortsumgehung Empfingen.
Hierzu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Scoping-Verfahren durchgeführt.
Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Das Scoping-Verfahren wird stattdessen schriftlich durchgeführt.
Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 28. August 2020 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief oder per E-Mail an poststelle(@)rpk.bwl.de eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Vorstellung des Projekts durch die Straßenbaubehörde erfolgt hier.
Hier finden Sie das Anschreiben zum Scoping-Verfahren (PDF-Datei) und die Beschreibung des Vorhabens (PDF-Datei).