Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Empfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Gebärdensprache Leichte Sprache Wetter
Facebook Instagram Youtube Virtueller Gemeinderundgang
info

Neues aus dem Rathaus

Hauptbereich

Autor: Birkle, Karin
Artikel vom 13.05.2020

Betreuung in den Kindertagesstätten

18.05.2020 - Informationen zur Betreuung ab 25.05.2020

In Zusammenarbeit der beiden Kindertageseinrichtungen St. Georg (kath. Kindergarten) und Kleine Strolche (Gemeinde) wurde das weitere Vorgehen zur reduzierten Regelbetreuung ab 25.05.2020 festgelegt.

Die Infos finden Sie hier (PDF-Datei).

Bürgermeister Ferdinand Truffner: "Mein Dank gilt beiden Einrichtungen mit dem Personal für die zügige und unkomplizierte Zusammenarbeit. Wir orientieren uns an den Vorgaben des Landes, werden aber nicht das Maximale der Betreuung ausreizen, da wir dies teilweise personell aufgrund einiger Risikopersonen im pädagogischen Personal nicht abdecken können. Die Notbetreuung ist auch weiterhin gewährleistet – Anträge sind weiterhin möglich."

Das Antragsformular für die Notbetreuung finden Sie hier (PDF-Datei).

Der Dank gilt allen Eltern, die aktuell ihre Kinder neben Homeoffice und Beruf betreuen müssen. Sie können sicher sein, dass wir mit Hochdruck an weiteren Lösungen arbeiten.

 

Die eingerichtete Notbetreuung in den Einrichtungen findet weiterhin gem. Antragsstellung statt. Auf Antrag und Nachweis der Arbeitgeber kann die Notbetreuung auch kurzfristig eingerichtet werden.

Zeitraum:           25. bis 29.05.2020

Montag bis Freitag, jeweils 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Betreuung der Vorschulkinder in den Einrichtungen

„Maxis“ in Kleine Strolche und „Löwen“ im KiGa St. Georg mit jeweils 19 Kindern in jeweils 2 Gruppen

 

Zeitraum:            02.06. bis 03.07.2020 (vorbehaltlich Änderungen)

Montags Maxis - 15 / Löwen - 19 jeweils in 2 Gruppen

Dienstags Midis - 18 / Pinguine- 25 jeweils in 2 Gruppen

Mittwochs Minis - 20 / Igel - 16 jeweils in 2 Gruppen

Donnerstags Minis - 15 / Marienkäfer - 11 jeweils in 2 Gruppen

Freitags Krippenkinder - 10/7 je nach Resonanz

Betreuungszeit jeweils 8.00- 14.00 Uhr (Abholung ab 12:30 Uhr möglich)

Gebühren werden stundenweise (aufgerundet auf volle Stunden) abgerechnet.

Hinweis:

  • Pfingstmontag, 01.06.2020, und Fronleichnam, 11.06.2020 sind die Einrichtungen geschlossen.
  • Das Taxi-Shuttle von Dommelsberg/Wiesenstetten zur Einrichtung Kleine Strolche wird aktuell aufgrund der Vorgaben nicht angeboten.

Die Anwesenheit der Kinder wird von den Einrichtungen erfasst, bitte informieren Sie die Einrichtungen umgehend, wenn Ihr Kind an gewissen Tagen die Einrichtung nicht besuchen kann.

Sofern sich Änderungen in den Betreuungszeiten ergeben sollten (z.B. Erweiterung, etc.), werden Sie zeitnah informiert.

Oberste Priorität bleibt weiterhin, eine rasant ausbreitende Infektionswelle zu verhindern. Wir weisen Sie darauf hin, dass aktuell in den Einrichtungen kein warmes Mittagessen zur Verfügung steht. Die Kinder müssen ein weiteres Vesper mitbringen.

Die Bring- und Abholzeiten werden mit den Einrichtungen individuell abgestimmt. Die Einrichtungen dürfen von Eltern nur mit einer Mund- und Nasenmaske sowie nach einer Desinfektion der Hände betreten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit. Ein Desinfektionsmittelspender steht für die Eltern im Eingangsbereich der Einrichtungen bereit. Für die Kinder besteht aktuell keine Gesichtsmaskenpflicht. Kinder in der Einrichtung St. Georg sind an der Eingangstüre dem Betreuungspersonal zu übergeben.

Von der Betreuung ausgeschlossen werden Kinder:

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Temperatur aufweisen

Die Erziehungsberechtigten sind hierfür verantwortlich und haben o.g. Fälle umgehend der Einrichtung telefonisch zu melden. Werden Symptome durch die pädagogischen Fachkräfte festgestellt, werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und gebeten das Kind abzuholen.

15.05.2020 - Information zur aktuellen Lage

Kindergärten in Empfingen können ab Montag nicht öffnen – Frust macht sich breit, auch beim Bürgermeister

Leider können die beiden Kindertagesstätten (Kleine Strolche und St. Georg) am Montag, 18.05.2020, nicht in eine reduzierte Regelbetreuung einsteigen, da die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg für die Öffnung bis Freitag, 15.05.2020, nicht vorlagen bzw. erst für Samstag, 16.05.2020, im Rahmen einer Notverkündung angekündigt wurden. Bürgermeister Ferdinand Truffner machte aus seinem Frust keinen Hehl: „Die Arbeit im Kultusministerium macht mir große Sorge und macht mich auch ziemlich wütend und fassungslos. Wir wären in Empfingen bereit und hätten zwischenzeitlich auch Konzepte für die reduzierte Regelbetreuung erarbeitet, dürfen diese aber ohne Vorgabe oder Verordnung nicht so einfach umsetzen.“

Geplant ist, vorbehaltlich der Vorgaben des Ministeriums und weiterer Behörden, dass ab spätestens ab Montag, 25.05.2020, dann in eine reduzierte Regelbetreuung mit rollierendem System eingestiegen wird. Erste Überlegungen sind, dass bis zu den Pfingstferien, die ggf. dann auch in Empfingen für die Betreuung ausgehebelt werden, zuerst die größeren Vorschulkinder die Einrichtungen besuchen dürfen. „Für uns gibt es noch viele Fragen, die wir nicht einfach innerhalb ein paar Stunden dann von Samstagabend auf Montagmorgen beantworten und umsetzen können“, so Truffner sichtlich genervt vom Zick-Zack-Kurs der Landesregierung.

„Wir verstehen den Frust der Eltern. Sie können sicher sein, dass ich in den letzten Tagen viel Schaum vor dem Mund hatte, auch wenn dies den Eltern jetzt nicht wirklich weiterhilft.“ Bürgermeister Truffner steht auch am Wochenende in engem Austausch mit den Einrichtungsleitungen der beiden Kindertagesstätten, aktuell mit Petrina Wiechert und Marion Kelm. Man sei an einem rollierenden System dran, müsse dies aber mit den vorhandenen Personalkräften koordinieren und planen. Auch das Jugendreferat werde in der KiTa Kleine Strolche aushelfen, damit die Personalkapazitäten ausgereizt werden. „Leidtragende in dieser Situation sind mal wieder Eltern und vor allem Kinder“, so Truffner abschließend mit einem Dank an alle, die aktuell Kinder betreuen und nebenher auch noch arbeiten müssen. Die Notbetreuung (PDF-Datei) in den Einrichtungen ist auch weiterhin durch Antrag möglich und wird auch weiterhin gewährleistet.

Stets aktuelle Infos finden Sie immer unter www.empfingen.de oder in unserer Empfi-App (im Play-Store für IOS- und Android-Geräte verfügbar).

14.05.2020 - Information zur aktuellen Lage

„Es ist beschämend, wie die Kommunen und Freien Träger bei der Thematik Kinderbetreuung in Corona-Zeiten vom Land Baden-Württemberg hängen gelassen werden“, schäumt Bürgermeister Ferdinand Truffner sichtlich vor Wut. Es besteht das Ziel, dass die Kitas ab dem 18. Mai die Betreuung in Schritten in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Wie die zeitliche Umsetzung dieser Schritte in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt von der dortigen räumlichen und personellen Situation ab. Eine Ausweitung ist nicht nur mit Blick auf die schwierige Situation vieler Eltern und Familien notwendig, sondern auch für die Kinder, denn die Schließung der Kitas hat deutlich gezeigt, wie wichtig für Kinder der Kontakt mit Gleichaltrigen ist.

Bis Donnerstag, 14.05.2020, 17:00 Uhr hatte das Kultusministerium den Kommunen und Freien Trägern keine Vorschläge unterbreitet, sondern nur auf eine Änderung der Corona-Verordnung hingewiesen. So auch nicht wirklich in der Pressemitteilung, die sie hier (PDF-Datei) finden.

Aus diesem Grund wurde zwischen dem Katholischen Kindergarten St. Georg und der Kindertagesstätte Kleine Strolche, Reichenhalden, ein rollierendes System, wenn auch aktuell noch für die Schublade, entwickelt – vorbehaltlich einer späteren Anpassung durch die Verordnung. „Die 50%-Obergrenze ist eine Obergrenze und personell ist es aktuell für uns schwierig, diese Obergrenze auch komplett auszufüllen, da wir einige Mitarbeiterinnen haben, die der Risikogruppe angehören und nicht eingesetzt werden können“, so Truffner weiter. Priorität habe dabei immer der Infektionsschutz. Die Notbetreuung (PDF-Datei) gem. Antrag und Nachweis der Arbeitgeber ist natürlich stets weiterhin möglich und wird auch nach dem 18. 05.2020 weiter aufrechterhalten. Die Kinder, die bereits in der Notbetreuung untergebracht sind, werden weiter gem. der Antragsstellung für die Notbetreuung betreut. „Ich gehe davon aus, dass mal wieder am Wochenende die Verordnung eingeht und wir hier dann wieder auch unser wohlverdientes Wochenende vergessen können“, so Truffner genervt von dem ständigen Hin und Her der Landesregierung. „Jede Mutter oder jeder Vater, der aktuell nach der Betreuung ab Montag fragt, müssen wir auf das Kultusministerium verweisen. Das macht so richtig Freude“, so Truffner weiter.

Die vorgesehene Änderung der Corona-Verordnung soll den Einrichtungsträgern Spielräume ermöglichen, so dass sie im Rahmen ihrer räumlichen Gegebenheiten und personellen Kapazitäten individuelle Lösungen finden können, wie sie die Öffnung der Betreuung umsetzen können:

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein von der öffentlichen Jugendhilfe festgestellter besonderer Förderbedarf besteht.
  • Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für alle weiteren Kinder gemacht werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um alle Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen.

Bürgermeister Ferdinand Truffner geht aktuell davon aus, dass erst ab 25.05.2020 eine reduzierte Regelbetreuung angeboten werden kann. Für Samstag wird die neue Corona-Verordnung erwartet. "Wir können aber nicht innerhalb 24h dann alles umsetzen, auch wenn wir mit Vollgas arbeiten", so Truffner. Er bittet deshalb noch um etwas Geduld und hofft, dass bis zum 25.05.2020 alles geklärt sein wird - vorbehaltlich der Infos des Ministeriums, sofern diese überhaupt mal eingehen. 

Nach oben

Infobereich