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Neues aus dem Rathaus

Hauptbereich

Autor: Birkle, Karin
Artikel vom 20.04.2020

Notbetreuung in KiTa/Schule

Auf die beigefügte Pressemitteilung vom 20. April 2020 (PDF-Datei)samt Anlage wird zunächst verwiesen und zusätzlich auf Folgendes hingewiesen.

  • Nach einer Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020, bleiben die Kontaktbeschränkung aufrechterhalten und Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bis auf weiteres geschlossen.
  • In den Schulen beginnt am 4. Mai 2020 ein stufenweiser Einstieg mit Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildender Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Hier (PDF-Datei) die Pressemitteilung.
  • Weil aber das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochfährt, hat die Landesregierung entschieden, die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wie auch in Schulen aufrechtzuerhalten und noch auszuweiten. Geregelt werden diese Sachverhalte in einer 6. Änderungsverordnung zur CoronaVO, die kurzfristig erlassen wird. Hier (PDF-Datei) der Entwurf.
  • Ab 27. April 2020 werden in die Notbetreuung in den Schulen auch Schüler der siebten Klasse einbezogen (bisher nur bis zur 6. Klasse).
  • Darüber hinaus sollen auch Eltern, bei denen beide Elternteile aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf ihres Arbeitgebers haben, diese in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird diese erweitere Notbetreuung vom 27. April 2020 für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen eröffnet.
  • Neu ist damit, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Wichtig zu beachten: Weil der reguläre Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie der Schulbetrieb in weiten Teilen weiterhin untersagt ist, bleibt es eine „Notbetreuung“ und kann wie bisher nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden. Die o.g. Änderungsverordnung legt die zulässige Gruppengröße in Kitas und Schule fest; nach dem derzeitigen Stand beträgt die Gruppengröße bei Kitas höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, in Schulen die Hälfte des jeweiligen Klassenteilers. Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe auch reduziert werden.

Es kann deshalb im Einzelfall dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen. Die o.g. Änderungsverordnung wird aus diesem Grund folgenden Kindern Vorrang einräumen:

  • bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;
  • Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie
  • Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Einrichtungen und Schule nur über begrenzte Betreuungsmöglichkeiten verfügen und wir deshalb ggf. auch Ablehnungen aussprechen müssen.

WICHTIG NUN FÜR BÜRGER DER GEMEINDE EMPFINGEN:

Den Antrag auf Betreuung in der Notgruppe (PDF-Datei) bitten wir dem Bürgermeisteramt Empfingen ausgefüllt und unterschrieben zuzusenden. Beifügen müssen Sie einen Nachweis Ihres Arbeitgebers gem. Verordnung (ohne Nachweis werden Anträge nicht bearbeitet).

Bitte senden Sie uns bei Möglichkeit Ihren Antrag bis Donnerstag, 23.04.2020, 24:00 Uhr gern per Mail an gemeinde(@)empfingen.de zu – wir werden mit den Einrichtungsleitungen dann am Freitag, 24.04.2020, über die Belegung sprechen die Notgruppen einteilen. Bitte wenden Sie sich nicht an Einrichtungen oder das pädagogische Fachpersonal – die Belegung der Notgruppen wird das Bürgermeisteramt vornehmen.

WICHTIG: Es handelt sich um Notgruppen – und keine normale Öffnung der Einrichtungen. Das Bürgermeisteramt wird die Verordnung strikt auslegen und ggf. auch Rücksprache mit Firmen/Vorgesetzten halten. 

Auch im Mai erfolgt keine Abbuchung von Kita-und Ganztagsgebühren

Für den Monat April hatte die Gemeinde Empfingen gemeinsam mit der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Hechingen (Kath. Kindergarten St. Georg) die Gebühren für den Kindergarten sowie die Ganztagesbetreuung nicht eingezogen. Durch die Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April 2020 bleiben Kindertageseinrichtungen sowie Schulen nach wie vor geschlossen. Deshalb wird die Gemeinde Empfingen - wie bereits im April - auch für den Monat Mai diese Gebühren zunächst nicht bei den Eltern abbuchen - und dies im Einklang mit der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Hechingen.
 
Die Landesregierung hatte bereits Finanzhilfen angekündigt, die Gebührenausfälle bei den Gemeinden für April kompensieren sollen. Inwiefern es eine Aufstockung dieser Mittel für den Monat Mai oder darüber hinaus gibt, ist derzeit noch nicht bekannt. Auch inwiefern Gebühren für die vom Land angeordnete Notbetreuung an Schulen und Kindergärten zu erheben sind, ist derzeit noch nicht geregelt. Die Entscheidung über den Verzicht auf Gebühren ist vom Gemeinderat zu fassen. Die Landesregierung hat ab dem 27. April 2020 eine Ausweitung der Notbetreuung angekündigt, die nun auch Eltern, die nicht in „systemrelevanten“ Berufen beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung ermöglichen soll. Infos hierzu im oberen Bereich.

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